BGH URTEIL – MIETER MÜSSEN VERSPÄTETE HEIZKOSTENABRECHNUNG BEZAHLEN
Auch wenn Vermieter die Heizkostenabrechnung erst Monate nach der Frist vorlegen, können sich Mieter nicht um die Zahlung der Kosten drücken. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. [FAZ]
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