SONDERKÜNDIGUNGSRECHT, WENN DER STROMPREIS ERHÖHT WIRD

Wird der Stromvertrag einseitig vom Lieferanten geändert, können Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Verweigert der Versorger die Kündigung, können sich Betroffene an eine Schlichtungsstelle wenden. [Focus]

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