SCHUHE, STAUBSAUGER, KINDERWAGEN: WAS DARF IM GEMEINSCHAFTLICHEN TREPPENHAUS STEHEN?

Viele Treppenhäuser sehen aus, wie eine Abstellkammer: Schuhregal, Kinderwagen, Fahrrad bleiben vor der Tür. Das kann Ordnungsliebhabern ein Dorn im Auge sein. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer erklärt, was erlaubt ist. [Focus online]

Copyright 2025 © frei-immobilien.de Webdesign by dh-creative-webdesign.de