VORSICHT VOR STEUERFALLE BEI IMMOBILIENÜBERTRAGUNG

Wenn sich im privaten Vermögen auch Immobilien befinden, stellt sich früher oder später die Frage nach deren Übertragung – etwa auf die nachfolgende Generation. Oftmals wird die Immobilie dann beim Notar auf Sohn oder Tochter überschrieben. Aus steuerlicher Sicht kann das mitunter problematisch werden – zum Beispiel, wenn Sohn oder Tochter damit auch ein noch bestehendes Darlehen übernehmen und abbezahlen oder einen Ausgleich an mögliche Geschwister zahlen müssen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. [ntv]

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