VERPATZTER START DER MIETPREISBREMSE – MIETERN STEHT KEIN SCHADENSERSATZ ZU

Viele Bundesländer haben die Einführung der Mietpreisbremse verpatzt – doch für Mieter folgt daraus kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof schließt eine solche Amtshaftung aus. [Spiegel