IMMOBILIENFINANZIERUNG – BGH UNTERSAGT BANKEN GEBÜHR FÜR TREUHANDAUFTRAG BEI UMSCHULDUNG

Wer als Immobilienbesitzer nach Ende der Zinsbindung ein billigeres Darlehen ergattern kann, wechselt gerne die Bank. Wenn dabei ein Treuhandauftrag zur Übertragung von Sicherheiten nötig ist, darf er nicht zur Kasse gebeten werden. Der BGH stärkt die Rechte der Kunden. [Wirtschaftswoche]