MIETEN & VERMIETEN – URTEIL – BEI MÄNGELN IN DER MIETWOHNUNG DARF DER VERMIETER EINEN BEAUFTRAGTEN SCHICKEN

Entdeckt ein Mieter in seiner Wohnung Mängel und macht diese beim Vermieter geltend, hat der Eigentümer das Recht, sich vor Ort über den Zustand der Immobilie einen Eindruck zu verschaffen. Doch muss der Mieter auch einen Beauftragten des Vermieters in seine Wohnung lassen? Diese Frage mussten Richter am Landgericht Berlin vor einiger Zeit klären. [Immonewsfeed]