URTEIL – WEG MUSS BEI SANIERUNG WEG HANDWERKER BENENNEN

In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Marl, das die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) das Recht haben zu wissen, welches Unternehmen bei einer Sanierung beauftragt werden soll. Die Information muss im Protokoll festgehalten werden und für alle Eigentümer zugänglich sein (AZ 34 C 8/17). [ImmoNewsFeed]