BGH – SCHADENSERSATZ OHNE FRISTSETZUNG, WENN MIETER MIETSACHE BESCHÄDIGT

Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen der Beschädigung der Mietsache setzt nicht voraus, dass der Vermieter zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat. [Haufe]