MIETRECHT – VERMIETER KANN WÄHREND GESETZTER ZAHLUNGSFRIST NICHT KÜNDIGEN

Mahnt der Vermieter unter Fristsetzung die Zahlung von Mietrückständen an, kann er den Mietvertrag vor Ablauf der Zahlungsfrist nicht wegen dieser Rückstände kündigen. Mit der Mahnung verzichtet der Vermieter konkludent auf eine Kündigung bis zum fruchtlosen Ablauf der Frist. [Haufe]