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SCHLAPPE FÜR BAUSPARER – BGH LÄSST KÜNDIGUNGEN VON ALTVERTRÄGEN ZU

Seit Jahren kündigen Bausparkassen hochverzinste Altverträge ihrer Kunden. Zwei Bausparer sind bis zur obersten Instanz dagegen vorgegangen. Ohne Erfolg. Die Kündigungen sind rechtmäßig, urteilt der Bundesgerichtshof. [Handelsblatt]


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