URTEIL – NEUE EINBAUKÜCHE IN MIETWOHNUNG MUSS ÜBER 10 JAHRE ABGESCHRIEBEN WERDEN

In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche in einer Mietwohnung nicht sofort als Werbungskosten abgezogen werden können. Diese Aufwendungen müssen über zehn Jahre abgeschrieben werden (AZ IX R 14/15). [Immonewsfeed]