IMMOBILIENKAUF – BANK MUSS BEI IMMOBILIENKREDIT DIE WIDERRUFSBELEHRUNG NICHT HERVORHEBEN

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte bei den Widerrufsinformationen in Immobilienkreditverträgen zweier Sparkassen beanstandet, dass diese nicht deutlich genug hervorgehoben werden. Zudem wäre in einem der Formulare die Widerrufsinformation so gestaltet und aufgebläht, dass sie vom Kern ablenke. [Immonewsfeed]