WENN SICH DAS WOHNEN INS FREIE VERLAGERT – RECHTE UND PFLICHTEN FÜR MIETER IN DER GRILLSAISON

Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Sonnenschein und laue Abende laden bald wieder dazu ein, das Wohnen auf Garten, Balkon oder Terrasse zu verlagern. Sonnenbaden, Grillabende oder Gartenpartys – wie auch immer der Sommer rund um die eigenen vier Wände verbracht wird, einige Vorschriften gilt es als Mieter zu beachten. [Immoscout]