MIETPREISBREMSE – DIE FOLGEN FÜR MIETER UND VERMIETER

Läuft alles nach Plan, kommt die Mietpreisbremse voraussichtlich Mitte 2015. Bei einem Mieterwechsel dürfen Vermieter dann in bestimmten Regionen nicht mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Neubauten und frisch saierte Altbauten sind ausgenommen. Hier ein Überblick, was das Gesetz für Mieter und Vermieter bedeutet. [Immowelt]