WIE SIE IHR ARBEITSZIMMER STEUERLICH GELETEND MACHEN KÖNNEN

In Sachen Arbeitszimmer hat das Finanzamt die Zügel deutlich angezogen. Grundsätzlich können Steuerzahler ihr heimisches Arbeitszimmer erst einmal nicht steuermindernd geltend machen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wer aber zum Beispiel keinen anderen Arbeitsplatz hat, der kann die Kosten für sein Arbeitszimmer aufgrund einer Ausnahmeregelung steuermindernd berücksichtigen lassen. [Immonet]