ZWEITWOHNSITZ – TIPPS ZUR STEUERERKLÄRUNG 2014

Berufstätige, die mehrere Autostunden von ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen, nehmen sich fast immer eine Zweitwohnung. Die Kosten dafür sind von der Steuer absetzbar, allerdings war dies bislang recht undurchsichtig geregelt. Ab 2014 gelten daher vereinfachte Regelungen. [Immowelt]