ZIGARETTENQUALM KANN MIETMINDERUNG RECHTFERTIGEN

Wenn Zigarettenqualm des Nachbars durch offene Fenster oder Balkontüren fortwährend in die eigene Wohnung zieht, berechtigt dies unter Umständen zu einer Mietminderung. Das Landgericht Berlin billigte einem Mieter eine zehnprozentige Mietminderung, weil dieser im Sommer aufgrund der Qualmbelästigung kaum noch lüften konnte. [Focus]