UMBAUTEN MÜSSEN SOFORT BEANSTANDET WERDEN

Vermieter dürfen nur dann eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn sie die baulichen Veränderungen sofort rügen. Wird der Umbau eine Weile toleriert, darf im laufenden Mietverhältnis kein Rückbau verlangt werden. Erst bei Auszug des Mieters muss dieser den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. [Der Westen]