VERMIETER HAT MITSPRACHERECHT BEIM EINZUG DES PARTNERS

Wer davon ausgeht, dass sein Partner das Recht hat, in die Wohnung mit einzuziehen, liegt falsch. Tatsächlich gilt dies nämlich nur für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Für alle anderen Mitbewohner muss der Vermieter vorher um Erlaubnis gefragt werden, ansonsten kann sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses drohen. [Focus]